von Ingo Hagel
Neulich bekam ich das „Impfbuch“ des Bundesgesundheitsministeriums in die Hände. Dort ist auf Seite 62 zu lesen:
In Deutschland gibt es heute für keine Krankheit eine Impfpflicht, auch nicht für COVID-19. Oder besser: für fast keine. Seit 2020 ist der Nachweis einer Masern-Impfung Voraussetzung für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, also beispielsweise Schulen oder Kitas. Eine Klage gegen diese Pflicht wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen: Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern habe Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der ungeimpften Kinder von der Kinderbetreuung.
Wenn die eigene Entscheidung also negative Auswirkungen auf andere haben könnte, kann der Staat die Entscheidungsfreiheit begrenzen. Das gilt in allen Politikbereichen: In keinem Staat der Welt kann man sich beispielsweise frei entscheiden, ob man mit dem Auto auf der rechten oder der linken Straßenseite fährt – der Staat hat für alle verbindlich Rechts- oder Linksverkehr festgelegt.
Dass eine Rechtsgemeinschaft (Staat) sich dafür entscheidet,
mit dem Auto auf der rechten oder den linken Straßenseite
zu fahren, das ist eine Konvention und hat nichts mit Wahrheit zu tun.
Konventionen stellen Übereinkünfte auf Normen dar, die vielleicht jedem gesunden Menschenverstand widersprechen mögen, die aber den Verhaltensgrundsätzen einer bestimmten Menschengruppe sehr genehm sein können, und die diese daher als Gebot erhoben und als allgemeines Recht festgeschrieben hat, nach dem sich nun Jeder entsprechend zu verhalten hat. Das ist das gute Recht dieser Rechtsgemeinschaft, hat aber mit einer Suche nach Wahrheit, die im Bereich der Wissenschaft gelten sollte –
und auch im „Impfbuch“ eines Bundesgesundheitsministeriums gelten sollte –
nichts zu tun.
Es zeugt von der Begriffsverwirrung des Bundesgesundheitsministeriums,
das dieses „Impfbuch“ herausgegeben und auch auf seine Homepage eingestellt hat, und es zeugt von der Begriffsverwirrung all Derjenigen, die an diesem „Impfbuch“ mitgeschrieben haben, dass sie nicht unterscheiden können zwischen einer Konvention und dem Streben nach Wahrheit, das zum Beispiel bei naturwissenschaftlichen Angelegenheiten wie der medizinischen Behandlung von Menschen gegen bestimmte Krankheiten oberstes Gebot sein sollte:
Streben nach Wahrheit war aber die Grundlage
der – nur zum Beispiel – zwei Vorträge von Karina Reiss und Sucharit Bhakdi zur Corona-Impfung. Streben nach Wahrheit lag auch den Arbeiten des Heidelberger Chefpathologen zugrunde, der aufgrund von Obduktionen feststellte, dass 30 bis 40 Prozent der offiziell an Corona verstorbenen Menschen nicht an dieser Krankheit, sondern an der Impfung gestorben sind. Auch die Beiträge des Mediziners Bertram Häussler zu den Sterbezahlen an Corona –
Halten wir also fest: Die Sterbezahlen sind sehr niedrig, und – man muss es leider sagen – auch diese Zahl liegt noch zu hoch. Es werden mehr Todesfälle gemeldet, als tatsächlich an Corona gestorben sind.
sind als ein Streben nach Wahrheit in dieser Frage zu betrachten –
siehe zu dazu auch diesen Artikel hier auf Umkreis-Online. –
Und Streben nach Wahrheit liegt auch den sonstigen Beiträgen zu diesem Thema hier auf Umkreis-Online –
siehe nur zum Beispiel hier und hier –
und auf der Seite Zum Zeitgeschehen zugrunde.
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Falls Ihnen dieser Artikel jedoch unverständlich, unangebracht, spinnig oder sogar „esoterisch“ vorkommt, gibt es vorerst wohl nur eines: