Das Bundesverfassungsgerichtes hatte in einem Grundsatzurteil 1973 festgestellt, dass „das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist“. Es besäße nach Ansicht der damaligen Richter „nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig“. Die Bundesrepublik Deutschland sei dementsprechend nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, „sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch.“
Die deutschen Politiker kümmerten sich auch die langen Jahrzehnte nach dem Krieg nicht um eine Aufhebung des Besatzungsrechtes, unter dem Deutschland bis heute steht. Auch ein Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges steht bis heute aus. Der ehemalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher hatte damals „in eklatanter Übertretung seiner parlamentarischen Befugnisse am Verhandlungstisch mit den polnischen Vertretern“ erklärt:
„Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, dass die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.«
Dieses ganze Desaster gehört ja nicht nur in die Rubrik Souveränität Deutschlands sondern auch in die Rubrik Dekadenz der führenden Klasse. Ach ja, und natürlich in den Niedergang des Bürgertums, das sich bis heute für diese Dinge kaum interessiert.