Schlagwort Richter Teil des freien Geisteslebens –

Über das Verhältnis von Recht und Wahrheit im Rechtsleben, Wirtschaftsleben und Freien Geistesleben

Recht und Wahrheit sind untrennbar, schrieb Compact-Online. Dass Recht und Wahrheit untrennbar sind, ist im Rechtsleben ein Ideal, das auch unter ziemlich optimalen Bedingungen wohl nicht so häufig realisiert werden wird. Nach der Wahrheit muss selbstverständlich immer gestrebt werden. Aber im Rechtsleben können durchaus Dinge geltendes Recht und Gesetz werden, die mit der Wahrheit nicht viel, aber mit dem Rechtsempfinden der Menschen umso mehr zu tun haben. Und im Wirtschaftsleben sowie im freien Geistesleben sieht das Verhältnis zwischen Recht und Wahrheit nochmal ganz anders aus.

Professor Selenz fordert ein Ende der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch die Politik (Justizminister) 

Ich unterstütze den Wunsch von Professor Selenz nach einem funktionierenden Rechtsleben (Politik) voll und ganz. Dieser Wunsch wird jedoch nicht dann seine Erfüllung finden, wenn Staatsanwaltschaft und Politik getrennt werden, sondern nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft (das Rechtsleben, die Politik) vom Wirtschaftsleben getrennt wird - und zusätzlich muss als ein drittes Organ ein eigenständiges und souveränes freies Geistesleben treten, dem auch die Richter angehören.

Rudolf Steiner zur Trennung von Gerichtsbarkeit (Justiz) und Politik (Sicherheitswesen des Staates, Polizei und Armee) in einem dreigliedrigen sozialen Organismus

"Gewiss, es wird in Zukunft in einem gesunden sozialen Organismus der Verbrecher zum Beispiel zu suchen sein von dem, was sich im zweiten Gliede, im politischen Gliede ergibt. Wenn er aber gesucht ist, dann wird er abgeurteilt von dem Richter, dem er in einem individuellen menschlichen Verhältnis gegenübersteht."