„Von mir ist öffentlich verlangt worden, dass ich – weil CSU-Vize – im Bundestag so abstimme, dass ich mich für das Gegenteil dessen entscheide, was ich seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor meinen Wählern vertrete und was ich als geltenden Inhalt der CSU-Programme verstehe. Dies ist mit meinem Verständnis der Aufgaben eines Abgeordneten unvereinbar“, schrieb Gauweiler in seiner Begründung.
Anmerkung: Naja, das gehört eben auch zu dem hier auf Umkreis-Online oft geschilderten Parlamentarismusbankrott.