von Ingo Hagel
Als Vorbild nennt sie Frankreich, wo abwechselnd Männer und Frauen auf den Listen stehen.
Selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass Frauen, bei passender Eignung, bis in die höchsten Positionen hineinkommen sollen. Aber hier wird nicht Persönlichkeit, Leistung, Qualifikation und Fähigkeit zum Maßstab gemacht, sondern das (in diesem Falle weibliche) Geschlecht. –
Womit ich wirklich nicht behaupten will, dass diese oben genannten Kriterien und Eigenschaften den im Bundestag sitzenden Männern eigen sind. –
So geht es eben, wenn ein links-grün-bolschewistisches politisches System und Rechtsleben –
das so stark allein auf das politische Leben (Rechtsleben) fixiert ist –
vor dem natürlich alle Menschen gleich sein sollen –
dass es diese Gleichheit auch mit Blick auf die persönlichen, individuellen, und geistigen Unterschiede über den Kamm des Geschlechts scheren, gleichmachen und gesetzlich fixieren will –
auf das geistige Leben –
das heißt auf die geistigen Qualifikationen des Einzelnen, des Individuums –
übergreift und es zerstört, weil nun nicht mehr der oder die Fähige, sondern das turnusmäßig und gesetzlich vorgeschriebene Geschlecht in Führungspositionen des Rechtslebens (Bundestag) zu wählen ist. –
Was natürlich nicht nur in die Rubrik Verfall des Verstandes, sondern auch in die Rubrik Auslese der Schlechtesten hineingehört.
Und irgendwann werden diese Leute es dann tatsächlich schaffen, auch das Wirtschaftsleben – per Gesetz – zu ruinieren. Daran wird ganz fleißig gearbeitet.
Denn man hat eben keine Einsicht in die Notwendigkeit und die Bedingungen einer Dreigliederung des sozialen Organismus –
mehr dazu siehe zum Beispiel hier und hier und hier auf Umkreis-Online –
das heißt in die Bedingungen eines freien Geisteslebens, –
über Wahrheit entscheidet dort nicht das Geschlecht usw., sondern nur die geistige Intuitionsfähigkeit der Individualität –
eines demokratischen Rechtslebens, auf dem jeder Mensch sich äußern und einbringen darf –
weil es da auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch aus der rein menschlichen Wesenheit heraus ankommt,
und eines Wirtschaftslebens, in dem
weder das Urteil der Individualität noch das Urteil, das zusammenfließt aus den unterschiedslosen Urteilen aller Menschen, möglich. Auf diesem Gebiete handelt es sich darum, dass der Einzelne in eine Ganzheit Sachkenntnis und Erfahrung auf seinem Gebiete hineinträgt, dass aber dann aus Verbänden heraus ein Kollektivurteil in der richtigen Weise entstehen kann. Das kann nur entstehen, wenn die berechtigten Urteile der Einzelnen sich abschleifen können.
Nun kommen dann aber die Leute, die nicht differenzieren können, und sagen:
Da siehst du es doch! Da sagt Rudolf Steiner doch ganz eindeutig, dass es im Rechtsleben nur
auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch aus der rein menschlichen Wesenheit heraus ankommt,
dass es dort nur ankommt auf
das Urteil, das zusammenfließt aus den unterschiedslosen Urteilen aller Menschen.
Warum sollen wir dann nicht diese Unterschiedslosigkeit mit Blick auf Mann und Frau in Positionen des Bundestages per Gesetz festschreiben?
Man sollte eben durchaus unterscheiden können zwischen dem allgemeinen Recht,
auf dem Gebiet des politischen Lebens (Rechtsleben) unabhängig von Geschlecht, Klasse, finanziellem Verdienst und so weiter sich äußern und in Wahlen abstimmen zu dürfen, und dem speziellen Recht, in eine Führungsposition (zum Beispiel des Bundestages) hineinzukommen, das nicht vorrangig durch Nebensächlichkeiten (zum Beispiel Geschlecht) bestimmt sein sollte, sondern von der Hauptsächlichkeit der Eignung und der geistigen Fähigkeit für dieses Amt. So wie sich auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens es sich darum handelt,
dass der Einzelne in eine Ganzheit Sachkenntnis und Erfahrung auf seinem Gebiete hineinträgt,
sollte es doch auch auf dem Gebiete des Rechtslebens selbstverständlich sein, das Positionen nach Fähigkeit, Sachkenntnis und Erfahrung auf einem Gebiet, und nicht durch das Geschlecht bestimmt werden.
Wer so wie Katharina Barley glaubt, das anders machen zu müssen, und zutreffende Charakteristiken und Rechte zum Beispiel des allgemeinen Wahlrechtes einer Gesellschaft –
das, wie gesagt, unabhängig von Geschlecht, Klasse, Verdienst und so weiter sich vollziehen sollte –
auf die Auswahlverfahren für den Bundestag übertragen zu müssen, der trägt eben, weil er geistig nicht unterscheiden kann, in durchaus proletarischer und bolschewistischer Manier Kriterien des allgemeinen Rechtslebens in Gebiete hinein, die durch die Bedingungen des geistigen Lebens (geistige Fähigkeiten) bestimmt sein sollten. Das mag bei einer Bevölkerung, die geistig sich durchaus auf der abschüssigen Bahn bewegt, zwar Stimmen bringen, wird die Gesellschaft aber nicht aufwärts, sondern nur immer weiter in den Niedergang treiben.
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