von Ingo Hagel
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, warnt vor einer Erosion des Rechtsstaats:
„Der politische Gegner wird behandelt, als sei er ein Verfassungsfeind. Wir haben eine Regierung, die zwar rechnerisch eine große Koalition sein mag, aber Großes nicht zu leisten vermag. Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Institutionen dieses Verfassungsstaates.“
Das ist alles zutreffend und verdienstvoll, diese Gedanken auszusprechen und zu verbreiten –
und daher gibt es hier auf Umkreis-Online seit langem diese Rubrik Ende des Rechtsstaates. –
Und man ahnt natürlich auch, welche Bundeskanzlerin diese Gedanken in Hans-Jürgen Papier angeregt hat. Aber deswegen nun Amtszeiten begrenzen zu wollen, wie der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtes es vorschlägt, ist doch wohl sehr abstrakt, unzweckmäßig, und zäumt das Problem von der falschen Seite auf: Man stelle sich vor, eine Firma habe einen hervorragenden Chef, aber der müsse sich nach ein paar Jahren verabschieden, dürfte die Firma nicht weiter leiten, weil ein Gesetz vorschreibe, dass ein Betriebsleiter eben nur eine bestimmte Anzahl von Jahren Chef sein dürfe.
Viel besser wäre es doch für das Wohl der Firma, wenn ein guter Chef möglichst lange diese Firma leiten darf.
Die Frage stellt sich also, wer denn herausfindet und entscheidet, ob es sich bei dieser Person um einen fähigen oder um einen unfähigen Chef handelt. Mit Blick auf das von Professor Papier genannte
Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Institutionen dieses Verfassungsstaates
kann man sich daher sehr wohl die Frage stellen, wie lange denn nicht nur ein Bundeskanzler im Amt bleiben dürfe, sondern wie lange überhaupt unfähige Minister, Abgeordnete und so weiter im Amt bleiben dürfen. Ich halte es für eine Katastrophe, dass deren Wahl immer auf vier Jahre erfolgt – und dass innerhalb dieser Zeit keine Korrekturmöglichkeit vorhanden ist, falls sich eine Person als unfähig erweist.
Wie wäre es denn stattdessen, wenn es diese auf lange Zeit gewählten Beamten und Parlamentarier überhaupt nicht mehr gäbe, –
beziehungsweise dass es die selbstverständlich für die Verwaltung eines Rechtsstaates notwendigen Beamten in dem Sinne gäbe, in dem es auf einem Schiff Maschinisten gibt, die aber natürlich nicht bestimmen, wohin das Schiff fährt, sondern einfach nur das Schiff und dessen Maschinen am Laufen halten –
sondern dass von der Rechtsgemeinschaft (Volk) bestimmte Fragestellungen bearbeitet und entschieden werden, die sich dafür in den verschiedenen kommunalen, regionalen, sowie den Gremien der Länder und des Bundes die Vertreter wählt, die sie für fähig hält – und die sie auch sofort wieder abwählen kann, sollten sich diese im weiteren Verlauf dann doch irgendwie als unfähig oder korrupt erweisen. Keiner als diese Rechtsgemeinschaft (Volk) in ihren verschiedenen Gremien weiß besser, inwiefern deren Anliegen von ihren gewählten Vertretern –
nach außen, nach innen, nach oben, unten, im Fernsehen, wohin auch immer –
gut oder schlecht vertreten werden. Und sollten diese Anliegen von jemandem miserabel vertreten werden, nun gut, dann wird er eben in der nächsten Sitzung aus diesem Amt entfernt – und nicht erst in vier oder acht Jahren. Und sollte er hervorragend arbeiten und die Anliegen einer bestimmten Gruppe der Rechtsgemeinschaft gut vertreten, nun gut, warum soll er dieses Amt dann nicht ausführen dürfen, bis er meinetwegen 95 Jahre alt geworden ist?
Update:
Ach wie nett! Gerade habe ich den Artikel veröffentlicht, da kommt dann schon dieses hier:
Rente mit 80? Union erwägt Anreize für höheres Rentenalter
Das Rentenalter soll immer weiter erhöht werden, aber fähige Leute sollen nach kurzer Zeit wieder ihren Posten räumen müssen. Das passt doch alles nicht zusammen – beziehungsweise passt in die Rubrik Verfall des Verstandes.
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einen angenehmen und lustigen Ausgang für Sie.
Falls Ihnen dieser Artikel jedoch unverständlich, unangebracht, spinnig oder sogar „esoterisch“ vorkommt, gibt es vorerst wohl nur eines: