Das Volk wird nicht gefragt 1/1

 

von Ingo Hagel 

 

Teil 1 der beliebten Artikel-Serie.

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Teil 3 der beliebten Artikel-Serie.

Teil 4 der beliebten Artikel-Serie.

Teil 5 der beliebten Artikel-Serie.

Anlässlich der Wahlen zum EU-„Parlament“ forderten sowohl die Grünen-Vorsitzende A. Baerbock als auch Bundesjustizministerin K. Barley, SPD, die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahre für alle Parlamente. 

Schüler, die für ihre Zukunft auf die Straße gehen, müssten auch in den Parlamenten eine politische Stimme bekommen. – Die Wahlen, die schon lange auf dem entwürdigenden Niveau der Waschmittel-Werbung angekommen sind, spiegeln immer mehr die Praxis einer Parteien-Herrschaft, die nicht den urteilsfähigen mündigen Bürger braucht, sondern die manipulierbare Masse lenkbarer Untertanen.

Der Prozess der Infantilisierung der Politik ist jedoch bereits weit fortgeschritten. In 11 der 16 Bundesländer wurde schon bei Kommunalwahlen das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, und in den 4 Bundesländern Bremen, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein können 16-Jährige auch an Landtagswahlen teilnehmen. Mit sechzehn sei man „so erwachsen, dass man weitreichende politische Entscheidungen fällen kann“, behauptet Barley.

 

Gegen diese super Idee gibt es im Internet nicht nur vereinzelt Protest –

Familienministerin Manuela Schwesig will Kinderlose zu Wählern zweiter Klasse machen, 

sondern auch haufenweise journalistische Werbebeiträge. Es gibt sogar eine eigene Homepage, die in ihrem freakigen –

und daher angesichts des schwerwiegenden Themas merkwürdig frivol-dissonanten –

Kinderladen-Logo ein „Wahlrecht ab Geburt“ fordert. Aber auch der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof oder Altbundespräsident Roman Herzog, ebenfalls ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, halten ein Wahlrecht ab Geburt nicht für grundgesetzwidrig. – Das mag ja alles zutreffen, denn auch das Grundgesetz kann von Menschen beschlossen oder geändert werden. Aber die Beiträge zu diesem Thema, zu dem es sehr bizarre Varianten gibt –

„Rentner, gebt das Wahlrecht ab! Und den Führerschein gleich mit. Denn für beides gilt: Die Alten gefährden die Jungen. Was wir brauchen, ist eine Epistokratie der Jugend.“

berücksichtigen den entscheidenden Punkt nicht:

 

Die Verringerung des Wahlalters müsste der Wählerschaft, dem Volk, dem Souverän, der Rechtsgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt werden. 

Ist diese, ist das Volk, ist die Rechtsgemeinschaft –

also derjenige Teil eines dreigegliederten sozialen Organismus, der nicht über die Wirtschaftsangelegenheiten, nicht über geistige Angelegenheiten, sondern nur über die Rechtsangelegenheiten und Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander bestimmt –

damit einverstanden, dass sie per Gesetz erheblich in eine minderjährige Population erweitert wird? Diese Veränderung des Spektrums der Rechtsgemeinschaft hätte ja weitreichende Folgen für den Ausgang aller Beschlüsse, die die bestehende, alte Rechtsgemeinschaft (Wählerschaft der Volljährigen) in die Zukunft hinein betreffen würde. Denn der Ausgang von Abstimmungen würde nun, nachdem die Grundgesamtheit dieser Rechtsgemeinschaft –

per Dekret von oben –

so einschneidend verändert werden soll, erheblich anders ausfallen.

 

Die Entscheidungsmöglichkeiten der Wählerschaft bei Annahme eines Wahlrechtes ab Geburt würden sich scharf verändern. 

Und die Frage müsste natürlich große Wellen schlagen: Will diese alte Wählerschaft, die bis jetzt bestehende Rechtsgemeinschaft das wirklich? Diese Frage dürfte nicht von oben, vom „Gesetzgeber“ entschieden und beantwortet werden, sondern nur vom eigentlichen, wirklichen Gesetzgeber –

wenn alles mit guten Dingen zugehen würde –

das heißt vom Souverän, vom Volk, von der Rechtsgemeinschaft.

Dem Gesetzgeber, den wir im Moment haben, ist in dieser Angelegenheit selbstverständlich überhaupt nicht zu trauen, denn:

Dahinter steckt eine ebenso simple wie durchschaubare Überlegung: Teenies sind leicht beeinflussbar und für sozialistische Ideologien besonders empfänglich, da sie in der Regel weder über selbst erwirtschaftetes Eigentum noch über ein Einkommen verfügen, aber jede Menge unausgegorener Ideen und naiver Flausen im Kopf haben. Sie sind deswegen auch ein leichtes Opfer für grüne Extremisten, –  

Anmerkung IH: Und was aus so einer „empfänglichen“ minderjährigen Wählerschaft herauskommen kann, das sieht man – nur zum Beispiel – hier:

Kölns Schüler starten Fünf-Tage-Streik für Klimaschutz

Die Fridays for Future-Bewegung wird in Köln ab heute bis Freitag in den Schulstreik treten. Das Motto: „Wenn Freitage nicht reichen, streiken wir die ganze Woche!“. 

Siehe dazu auch hier:

Viele, die heute fürs Klima demonstrieren, werden morgen keine Arbeit mehr haben. 

Dann wird es freitags ganz andere Demos geben. Doch dann ist es zu spät.

Selbstverständlich könnte die Rechtsgemeinschaft zum Beispiel beschließen, 

denjenigen Mitgliedern ihrer Gemeinschaft, die Säuglinge und Kinder haben, aus diesen oder jenen Gründen ein größeres Stimmrecht zuzubilligen, oder diesen Kindern selber ab einem bestimmten Alter –

Sechs Jahre? Zehn Jahre? 14 Jahre? 16 Jahre? –

ein eigenes Stimmrecht zu geben. Aber die bestehende Rechtsgemeinschaft und Wählerschaft sollte sich doch ihr Wahlrecht selber geben. Sie sollte daher in einer derart entscheidenden Angelegenheit dazu befragt werden –

also Volksabstimmung! –

weil eine solche Änderung des Wahlrechtes es zwangsläufig mit sich bringt, dass die ehemalige alte Wählerschaft, die alte Rechtsgemeinschaft Rechte abgeben – und an eine neue und zahlenmäßig wohl nicht unerhebliche neue Wählerschaft abtreten muss.

 

Auf der anderen Seite muss man sich aber doch ernsthaft fragen, ob es irgendwelchen Sinn macht, 

Wahlrechte an Kinder und Säuglinge oder Unmündige zu verleihen. Zwar ist es verständlich, dass das demokratische Prinzip heute so gern betont wird, denn – wie Rudolf Steiner einmal ausführte:

Das demokratische Prinzip ist aus den Tiefen der Menschennatur heraus die Signatur des menschlichen Strebens in sozialer Beziehung in der neueren Zeit geworden.

Aber dieses demokratische Prinzip darf dann doch nicht in das unmündige Volk gestreut werden, sondern muss an die Mündigkeit und Urteilsfähigkeit des einzelnen Menschen gebunden sein:

Demokratisch wird, was in solche Majoritätsbeschlüsse einläuft, nur dann sein, wenn jeder einzelne Mensch als einzelner Mensch dem anderen einzelnen Menschen als ein gleicher gegenübersteht. Dann aber können auch nur über diejenigen Dinge Beschlüsse gefasst werden, in denen der einzelne Mensch als gleicher jedem anderen Menschen in Wirklichkeit gleich ist. Das heißt: Es können nur Beschlüsse gefasst werden auf demokratischem Boden, über die jeder mündig gewordene Mensch dadurch, dass er mündig geworden ist, urteilsfähig ist. Damit aber haben sie – ich meine so klar als nur möglich – der Demokratie ihre Grenzen gezogen. Es kann ja nur dasjenige auf dem Boden der Demokratie beschlossen werden, was man einfach dadurch beurteilen kann, dass man ein mündig gewordener Mensch ist.

Auf demokratischem Boden muss also dafür gesorgt werden, dass ein mündiger Mensch einem anderen mündigen Menschen gegenübersteht mit Blick auf die zu entscheidenden Rechtsverhältnisse. Es kann nicht angehen, dass mündige Menschen unmündigen Menschen (Säuglingen, Kleinkindern, Schülern) gegenüberstehen, die nicht entscheidungsfähig sind in den Angelegenheiten dieser Rechtsverhältnisse, um die es geht.

Wenn also der Verfassungsschutz wirklich dafür sorgen wollte, 

dass mit Blick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung hier in Deutschland alles mit rechten Dingen zugehen soll, dann müsste er alle diese Kräfte beobachten, die hier in Deutschland das Wahlrecht auf Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausdehnen wollen. Denn ein Wahlrecht, in dem nicht mehr mündige Menschen anderen mündigen Menschen gegenüberstehen, sondern unmündigen Menschen, wird auf Dauer dieses demokratische System zermürben, aushöhlen und ruinieren. Das könnte dann nur die völlige Resignation der Menschen einer Rechtsgemeinschaft und nachfolgend Revolution und Anarchie zur Folge haben.

 

 

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