Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte

 

von Ingo Hagel 

 

Nun werden also seit dem bösen, bösen Corona-Killer-Virus die eigentlich grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte eingeschränkt.

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Hatte ich hier in diesem Artikel Zweifel geäußert, dass diese Verfassungswidrigkeit der Ausgangssperren auch genau so rechtswidrig empfunden werden wird bei Volk und Regierungs-Hofschranzen, weil der gemeine, coronapanikgeschüttelte Bad Deutschburger Fernseh- und Tagesschau-Lurch sagen wird:

Ach, scheiß‘ der Hund drauf! Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das ist gut für uns alle. Wen kümmert denn dieser alte und verstaubte Grundgesetz-Schmonzes aus alten Zeiten? 

wurde ich in meiner realistisch-pessimistischen Wirklichkeitsauffassung nur wenige Tage später –

und ganz objektiv phänomenologisch –

bestätigt, indem der EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sich offen für die Einführung von Corona-Bonds zur Bewältigung der Wirtschaftskrise zeigte. Sagte ich also in meinem fingierten Zitat:

Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, 

so sagte nur ein paar Tage später dieser EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton:

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Antworten …  

Es kann einem, wenn man diese Dinge liest – und man sich so bestätigt fühlt – es kann einem noch ein Stückchen mulmiger werden, als es einem sowieso schon mulmig ist angesichts des geistigen und sonstigen Niedergangs Deutschlands.

 

 

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