Neuer Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit 

 

von Ingo Hagel 

 

Neu: Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit

Unter dem Motto „Gut dotierte Posten, welche die Welt nicht braucht“ installierte die Regierung letzten Monat den „Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Religionsfreiheit.“ Ist die Religionsfreiheit in Gefahr?

Der neue Spezialist/Bundesbeauftragte sieht nicht speziell religiös aus (siehe dazu zum Beispiel auch auf der Seite Evangelisch.de), warnt aber – wie alle diese Zeitungen und Homepages, die diese Meldungen kritiklos weitergeben – schon mal vor der AfD

und macht die Partei für Übergriffe auf Muslime mitverantwortlich – vor allem Fraktionschefin Weidel. 

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder tat kund:

„Die Berufung von Markus Grübel in das neue Amt ist ein weiteres wichtiges Signal zur Stärkung der Religionsfreiheit in der Welt“, 

und wir ahnen, dass Landtagswahlkampf in Bayern ist, was so eine Art politischer Fasching ist, wo sich alle verkleiden, und vorgeben, etwas zu sein, von dem sie sich nach diesen heiteren Zeiten und nach Wiedererreichen eines verkehrstauglichen Alkoholpegels wohl am liebsten wieder distanzieren würden.

 

Von dieser Angelegenheit des neuen Bundesbeauftragten für Religionsfreiheit wäre natürlich als einem Riesen-Witz nicht weiter Notiz zu nehmen, 

würde sie nicht so dermaßen die geistige Sackgasse dokumentieren, in die sich die herrschenden Parteien und politischen Systeme immer weiter hineinmanövrieren. Denn wenn man wirklich etwas für die Freiheit der Religionen (Mehrzahl!) tun wollte, dann würde man alles, was damit zu tun hat, dahin verlegen, wo diese hingehören: in ein freies –

das heißt von der Politik (Rechtsleben) unabhängiges –

Geistesleben eines dreigegliederten sozialen Organismus –

mehr dazu zum Beispiel hier und hier und hier – sowie an vielen anderen Stellen auf Umkreis-Online).

Ein Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit –

also ein Amtmann des Rechtslebens (der Politik) für eine Angelegenheit, die sachgemäß nur im freien Geistesleben lokalisiert werden kann –

ist ein Beleg dafür, wie verdreht hinsichtlich dieser Frage die Ansichten heute sind. Dass so etwas überhaupt ohne öffentlichen Aufschrei und Protest eingerichtet werden kann, belegt mal wieder, wie wenig die Zeit und die Wähler für diese Dinge sensibilisiert sind, und wie wenig weder bei den Regierenden –

na klar, was soll man auch bei einer dekadenten Führungsklasse anderes erwarten, aber auch die Anderen hinken ganz schön hinterher –

noch bei den Regierten ein geistesgemäßes Verständnis für diese Fragen vorliegt.

 

Den Leuten, die nun Sorge haben, dass sie unter der Fuchtel des neuen Bundesbeauftragten für Religionsfreiheit 

ihre Schweinswürstl zukünftig nur noch unter den heiseren Aufrufe zum Gebet der Muezzine der nächsten Moschee werden auf den Grill legen können, sage ich: Einverstanden! Aber dann muss man auch fragen: Wieso haben die sogenannten allerchristlichsten Kirchen des Abendlandes hier in Deutschland von Staats wegen (Rechtsstaat, Politik) die Erlaubnis, über ein nerviges – weil meistens völlig ungeordnetes – Glockenplimmplamm ihre aufdringlichen Werbeangebote für die gleich stattfindenden Schulungsveranstaltungen (sogenannte Gottesdienste) in die Peripherie erklingen zu lassen? Wäre es nicht feiner, anständiger und freilassender, diese ins Irdische getragenen  Machtdemonstrationen überhaupt auf allen Seiten einzustellen und einfach innig und in Ruhe seine verschiedenen, aber stillen und friedlichen Wege einer religiösen Vertiefung zu gehen?

 

Während das religiöse Leben als solches 

eine absolute Privatsache ist, ist die Frage nach der Art des öffentlichen Auftretens der religiösen Vereinigungen nach außen definitiv eine Angelegenheit des Rechtslebens, weil sie das Leben aller Menschen beeinflusst. Während über Angelegenheiten des Freien Geisteslebens –

also zum Beispiel ob die Summe der beiden Kathetenquadrate über einem rechtwinkligen Quadrat denn nun wirklich immer und in jedem Falle der des Hypothenusenquadrates entspricht – oder welches der Name des allein selig machenden Gottes sei

niemals über Abstimmungen wird sachgemäß entschieden werden können, wird die Frage des Umgangs einer Rechtsgemeinschaft mit Ruhestörungen aller Art –

also zum Beispiel Kirmessen, Verkaufsveranstaltungen für Kesselfleisch, Faschingsumzügen sowie Umzügen des örtlichen Schützenvereins, Leichtbieranstichen unter öffentlichem Aufstellen von traditionsreichen Langhölzern unter dem Motto: Wer hat den längsten Maibaum?, Heavy Metal Konzerten, Feuerwerken, Schwulenparaden, Wahlkampfveranstaltungen, Bikertreffen, Gebetsaufrufen und Glockengeläuten –

sehr wohl über Mehrheitsentscheidungen – zum Beispiel Volksabstimmungen – geregelt werden können.

 

Bis jetzt wurde diese Freiheitsfrage im stillschweigenden „Konsens“ beantwortet,

welcher so aussah, dass man mit Blick auf das Thema dieses Artikels die Atheisten und Leute, die beim Gelärme der Kirchenglocken lieber ihre Fenster schließen, einfach nicht fragt. Die sozialen Verhältnisse von heute machen einen derart undifferenzierten  Umgang mit diesen Dingen – wenn es gut gehen soll – immer weniger möglich.

 

 

 

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