Rudolf Steiner: Wirtschaftsgesetzgebung, Altersversicherung und so weiter als törichte Versuche, die Arbeitskraft vom Wirtschaftsleben beziehungsweise das staatlich-rechtliche Gebiet vom wirtschaftlichen Gebiet loszulösen

 

Aus Nr. 338 der Rudolf Steiner Gesamtausgabe, S. 83:

Nun, sehen Sie, neben all dem, was sich herausgebildet hat gewissermaßen aus der ursprünglichen Wirtschaft, entstand dann unter solchen Verhältnissen, wie ich sie eben geschildert habe, die neue Konfiguration des Handels. Und da war es, wo zuerst die Fusion des Staatslebens mit dem Wirtschaftsleben entstanden ist, nicht auf dem Gebiet der Gewerbe, sondern eigentlich auf dem Gebiete des Handels. Die Gewerbe waren nur eingeschaltet. Es ist billig, dasjenige, was ich jetzt sage, zu bekämpfen. Denn die Leute brauchen nur zu sagen: die Gewerbe müssen zuerst da sein, und dann kann man handeln. Darauf kommt es aber nicht an. Nehmen Sie selbst heute sehr entwickelte Industrien, so sind diese oft nicht über das Gebiet des Kommerziellen hinausgewachsen. Die Leute schaffen sich nur ihre eigenen Produkte für den Handel, den sie treiben. Wir sind durchaus noch nicht so weit, dass wir schon den Übergang gefunden hätten von der Urproduktion, die auf die Natur gebaut ist und durch den Handel, in das Gewerbe eingeschaltet ist, zu dem, dass nun das Gewerbe tonangebend wäre. Denn in dem Moment, wo das Gewerbe tonangebend ist, ist die Assoziation eine Notwendigkeit. Die Struktur, die das heutige Geschäftsleben hat, ist immer noch aus den Prinzipien des Handelslebens heraus bestimmt; auch die Industrie ist aus dem Prinzip des Handels heraus. Im Grunde genommen sind die Fabrikanten Händler, die sich nur die Gelegenheiten zum Handeln schaffen. Sie richten sich auch ihre industriellen Etablissements nach kommerziellen Gesichtspunkten ein; die sind das Maßgebende. Denn in dem Augenblick, wo das Gewerbliche hineingreift in das Kommerzielle, da ist die Assoziation eine Notwendigkeit. Die Fusion des Staates mit dem Wirtschaftsleben ist eigentlich auf dem Umwege durch das Kommerzielle geschehen. 

Und auf der anderen Seite wiederum gibt sich ein jedes der drei Glieder des sozialen Organismus eben seine eigenen Gesetze und kämpft gegen das andere Glied, wenn es nicht in der richtigen Weise losgelöst ist. Sehen Sie, eigentlich kämpft schon wiederum seit langer Zeit das staatlich-rechtliche Gebiet gegen das wirtschaftliche Gebiet in der Wirtschaftsgesetzgebung, der Altersversicherung und so weiter. Was bedeutet das anderes, als dass man in törichter Weise loslösen will die Arbeitskraft vom Wirtschaftsleben? Gescheit wäre es, wenn man es nun gleich gründlich loslöste! Aber die Staaten sind durchaus auf dem Marsch – wenn ich das Wort gebrauchen darf, das, wie Sie wissen, missbraucht worden ist von Wissel -, auf dem Marsch nach dem selbständigen Rechtsleben. Indem sie Arbeiterschutzgesetzgebung, Altersversicherungsgesetzgebung und so weiter schaffen, holen sie die Organisation der Arbeit, die Regelung von Art und Zeit der Arbeit, aus dem Wirtschaftsleben ja ohnedies heraus. Nun, da sehen wir, dass auch das zweite Glied des sozialen Organismus auf dem Wege nach Emanzipation von dem wirtschaftlichen Leben ist.  

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